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Google zahlt Millionensumme für kurze Internet-Adresse g.coGoogle zahlt Millionensumme für kurze Internet-Adresse g.co (mehr)
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tritt aus dem .com-Schatten; Spektakulärer Kauf - Der Online-Händler 
Amazon hat die Ein-Zeichen-Domains a.co, k.co und z.co erworben (mehr)
1 Million registrierte .CO-Domains - einmalige Erfolgsgeschichte (mehr)


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AGB-RECHT.CO *199,00 € (mehr) *Unwirksame AGB-Klauseln §§ 305 ff. BGB (Vorsprung des Verwenders) sind seit Jahren der Klassiker bei Abmahnungen von Internetshops; in diesem Segment werden jährlich etliche tausend Abmahnungen auf den Weg  gebracht Rechtsprechung DOMAINRECHT.CO *199,00 € (mehr) *Sie sind auf die verschiedenen gesetzlichen Regelungen für die Vergabe von Internetdomänen spezialisiert. Einprägsame, bekannte und originelle Domainnamen sind sehr begehrt, rechtliche Auseinandersetzungen daher vorprogrammiert Rechtsprechung FERNABSATZRECHT.CO *199,00 € (mehr) *Sie sind auf die besonderen Regeln für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen von Unternehmern an Verbraucher (B2C) i. S. d. §§ 312 b ff.; 355 ff. BGB spezialisiert und/oder eBay, Amazon und/oder Internetshops rechtssicher zu machen Rechtsprechung FILESHARINGRECHT.DE *999,00 € (mehr) FILESHARINGRECHT.COM *999,00 € (mehr) *Z. Zt. laufen hunderttausende von Filesharing-Abmahnungen um. Längst kein Hype mehr, sondern ein Millionengeschäft Rechtsprechung GMBH-RECHT.CO *199,00 € (mehr) *Die GmbH ist seit vielen Jahrzehnten die beliebteste Rechtsform für Kapitalgesellschaften in Deutschland. Der rechtliche Informations- und Beratungsbedarf ist hoch und vielfältig KARTELLRECHT.CO *199,00 € (mehr) *In Deutschland tätige Unternehmer haben das deutsche Kartellrecht und auch das EU-Kartellrecht zu beachten. Sie sind auf diese Spezialnormen (EG; GWB) spezialisiert MARKENRECHT.CO *199,00 € (mehr) *Das Markenrecht spielt im Internet eine immer wichtigere Rolle. Die Anzahl der Streitigkeiten wegen Markenrechtsverletzungen und/oder Verletzung Unternehmenskennzeichen hat inflationär zugenommen Rechtsprechung PATENTRECHT.CO *199,00 € (mehr) *Sie sind auf deutsches, europäisches und internationales Patentrecht und die Anmeldeverfahren spezialisiert WETTBEWERBSRECHT.CO *199,00 € (mehr) *Sie sind auf wettbewerbsrechtliche Ansprüche (UWG) und Verfahren, Abmahnung, einstweilige Verfügung, Unterlassungsklage  spezialisiert Rechtsprechung ZWANGSVOLLSTRECKUNG.CO *199,00 € (mehr) *Sie sind auf die Betreibung von Forderungen spezialisiert

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GEWERBLICHER-RECHTSSCHUTZ.CO *199,00 € (mehr)  INFO-IT-RECHT.DE *1.999,00 € (mehr)  NETZ-ANWÄLTE.DE *499,00 € (mehr)      NETZ-JURIST.DE *1.499,00 € (mehr)  NETZ-JURISTEN.DE *499,00 € (mehr)  WEB-ANWÄLTE.DE *499,00 € (mehr)  WEB-RECHT.COM *2.999,00 € (mehr)  WEBRECHTLER.COM *999,00 € (mehr) 

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Urteilsdatenbank
1028 Gerichtliche Entscheidungen
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Beratung Abmahnung !
Stand: 19.02.2012 
*Ansprechpartner Rechtsanwalt Stefan Rabeneick

News:
Neue Gegner: Diese Abmahnungen UWG weisen besondere Auffälligkeiten auf. Wir beraten Sie sofort !
- Thomas Russer, Jahnstr. 86, 73037 Göppingen, vertr. d. RÄe Spiske pp., 73079 Süßen (2. Abmahnung).

Gegnerliste (Auszug):


26 Abmahner UWG; davon 18 Abmahner UWG * erfolgreich abgewehrt | *Quote 69,23 %
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Wir sind fokussiert auf die Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen (UWG)  | Nr. 84: Günter Schmidt e. K., Am Dornbusch 29, 36119 Neuhof, vertr. d.  Rechtsanwalt Michael Balser, Emil-Nolde-Allee 17, 36041 Fulda > erfolgreich abgewehrt | im Zuge dieser Sache konnten wir für unseren Mandanten ggü. dem Abmahner auch erfolgreich eine Vertragsstrafe i. H. v. 2.000,00 € geltend machen, die bereits ausbezahlt wurde (Sachinformation)

43 Abmahner Filesharing; davon 43 Abmahner Filesharing * keine Zahlung | *Quote 100 % 
Abmahnung Filesharing erhalten ? In 43 Filesharing-Sachen wurde bis dato. keine Zahlung Anwaltsgebühr und/oder Schadensersatz (Lizenzgebühr) geleistet (Sachinformation)


*von der Quote ist "nicht" auf die Qualität und/oder Qualifikation anwaltlicher Tätigkeit zu schließen 
*Gegnerliste komplett

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Allgemeines Persönlichkeitsrecht

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Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein umfassendes Recht auf Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit.

Der Bundesgerichtshof entwickelte es bereits 1954. Es stützt sich auf Art. 2 Abs. 1 GG - Freie Entfaltung der Persönlichkeit - in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG - Schutz der Menschenwürde -. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in seinem Lebach-Urteil von 1973 hervorgehoben.

Grundsätzlich können 3 geschützte Bereiche unterschieden werden:

1. Die Individualsphäre, daher der Schutz des Selbstbestimmungsrechts, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (siehe z. B. Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung).

2. Die Privatsphäre, daher das Leben im häuslichen Bereich oder Familienkreis, grundsätzlich das Privatleben. Verletzt z. B. durch unverlangte E-Mail-Zusendung, Tonbandaufzeichnungen ohne Einwilligung, falsche Darstellung der Lebensweise in den Medien, Verwendung von Name oder Bild im Bereich der Werbung, diffamierende Äußerungen etc.

3. Die Intimsphäre, daher grundsätzlich die innere Gedanken- und Gefühlswelt oder der Sexualbereich. Verletzt z. B. bei Veröffentlichung von privaten Briefen oder Tagebüchern.

Durch das Persönlichkeitsrecht sind insbesondere geschützt die persönliche Ehre (§§ 185 ff. StGB), der Name (§ 12 BGB), das Recht am eigenen Bild (§§ 22 ff. KunstUrhG) und das Urheberrecht (UrhG).

Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass sich der Einzelne grundsätzlich selbst entscheiden kann, wie er sich Dritten gegenüber in der Öffentlichkeit darstellt (sog. Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person).

Bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, z. B. durch Medienberichte, kann sich ein Anspruch auf Schadensersatz (§ 823 Abs. 1 BGB) und/oder ein Unterlassungsanspruch und/oder Berichtigungsanspruch (§ 1004 BGB) ergeben.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist aber zu trennen vom Urheberpersönlichkeitsrecht.

Information

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