Fernabsatzrecht
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*Aktualisiert 31.10.2011
Historie:
Achtung !
"Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge" ist seit dem 04.08.2011 in Kraft. (Mehr Infos)
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Nachfolgend Historie bis 03.08.2011:
Die Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl. EG Nr. L 144 S. 19) ist die Grundlage in diesem Bereich.
In Deutschland wurde 2000 das Fernabsatzgesetz verabschiedet; diese Regelungen wurden im wesentlichen mit dem SMG zum 01.01.2002 in das BGB transferiert (§§ 312 ff. BGB).
Des Weiteren wurden die umfangreichen Informationspflichten in die BGB-InfoVO ausgelagert, und zwar in den § 1 Abs. 1 dieser Vorschrift. Kern dieser Vorschrift war § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoVO mit der Information des Verbrauchers über sein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht.
Seit dem 11.06.2010 gilt das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs und Rückgaberecht".
Mit diesem Gesetz haben nun weitere Vorschriften des Fernabsatzrechts Gesetzesrang.
Zum einen wurde die BGB-InfoVO aufgehoben; der Inhalt dieser Verordnung wurde in Artikel 246 § 1 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) placiert. Kernstück ist die Vorschrift zum Widerrufs- oder Rückgaberecht, die sich nun in Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB befindet.
Zum anderen wurde § 360 BGB neu geschaffen, der weitere Spezialitäten in diesem Kontext aufführt.
Letztlich wurden die Vorschriften der §§ 312 ff.; §§ 355 ff. BGB punktuiert angepasst.
Relevant ist, dass die Musterbelehrungen nun Gesetzrang haben; sie können von den Untergerichten nicht mehr verrissen werden.
Aber Vorsicht !
Bestimmte Inhalte der Musterbelehrung sind an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt, bei deren Einhaltung auch eine vom Gesetzgeber für den Unternehmer günstige Fiktion geschaffen wurde, so dass der Unternehmer in den Genuß für ihn vorteilhafter Formulierungen kommt. Diese Fiktion greift aber nur, wenn die Voraussetzungen zwingend eingehalten werden, sonst droht Ungemach. Wir informieren Sie gerne.
Beachten Sie bitte auch:
Je nachdem, über welches Medium (oder auch Internetplattform) Sie Ihre Fernabsatzgeschäfte tätigen ist unter Umständen auch eine Anpassung der Belehrung erforderlich. Dies hat dann Einfluss auf konkrete Formulierungen in der Belehrung selbst. Die Musterbelehrung ist also durchaus nicht als Freibrief zu werten. Denn wenn Sie bei der Gestaltung patzen, ist die Musterbelehrung angreifbar.
Beitrag: 05.12.2006 - KG Berlin, Aktenzeichen 5 W 295/06
Beitrag: 31.03.2006 - OLG Frankfurt a. M., Aktenzeichen: 6 U 3/06
Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr:
Diese sind in die Rechtsnorm des § 312 e BGB i. V. m. Artikel 246 § 3 EGBGB placiert worden
Diese Regelung ist auch im B2B einschlägig, da diese Rechtsnorm von dem Begriff des "Kunden" geprägt ist, daher Kunde kann sowohl ein Verbraucher als auch Unternehmer sein.
Dabei sind die Regelungen der §§ 312 ff. BGB durchaus mit anderen Rechtsnormen verwoben. So hat die Nichteinhaltung einer Rechtsnorm Einfluß auf eine andere.
Beispiel:
Steht dem Kunden ein Widerrufsrecht i. S. d. §§ 355, 356, 360 BGB zu, beginnt die Widerrufsfrist abweichend von § 355 Abs. 2 BGB nicht vor Erfüllung der in § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB geregelten Pflichten i. S. d. § 312 e Abs. 3 Satz 2 BGB zu laufen.
Informieren Sie nicht über die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr, verwenden aber die Musterbelehrung, dann ist diese Information für den Verbraucher nicht nur nicht klar und verständlich, sondern ggf. schlicht falsch.
Verletzung von Informationspflichten:
Den Anspruchsberechtigten gewährt das UWG Unterlassungs-, Schadensersatz-, Beseitigungsanspruch Auskunftsansprüche.
Hervorzuheben ist, dass der Verbraucher gegen einen unlauter Handelnden keine Ansprüche aus dem UWG herleiten kann.
Rechtsansprüche haben vielmehr nur Mitbewerber, Interessen- und Verbraucherverbände.
Die Ansprüche eines Mitbewerbers oder Verbandes werden in der Regel zunächst mit einer Abmahnung verfolgt und der Aufforderung, sich strafbewehrt zu unterwerfen.
Verstöße gegen bestimmte Rechtsnormen sind dabei auch immer ein Verstoß gegen das UWG (Vorsprung durch Rechtsbruch).
Unterwirft sich der Abgemahnte nicht, kommt es zu einer einstweiligen Verfügung, im Regelfall zu einer sog. Beschlussverfügung, ohne dass der Antragsgegner gehört wird.
Die Kosten im summarischen Verfahren sind je nach Höhe des Streitwerts schon erheblich.
Eine Abmahnung sollte immer durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt geprüft werden.
Fernabsatzrecht (§§ 312 b ff., 355 ff. BGB)
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Letzte lfd. Nr.: 64.| Leitsätze - Landeswappen (mehr) | Link-Regeln | Urteilsdatenbanken und Leitsätze sind urheberrechtlich geschützt |
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64. 04.10.2011 - LG Hamburg, Az: 416 HKO 99/11 PDF [1.838 KB] - a) Amazon-Händler muss eigene Widerrufsbelehrung erteilen; er kann sich nicht der Widerrufsbelehrung eines Dritten (hier: Amazon) bedienen b) Widerrufsbelehrung darf nicht an versteckter Stelle bei Amazon unter nicht themenbezogenen Informationen verlinkt werden c) Es kommt nicht darauf an, dass der Unternehmer eine eigene Widerrufsbelehrung bereit hält, sondern nur darauf, ob die Art und Weise der Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Vorschriften entspricht |
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55. 01.12.2010 - BGH, Az: VIII ZR 82/10 HTML [26 KB] - Amtlicher Leitsatz: a) Dem Unternehmer ist eine Berufung auf § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV und das Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der bis zum 31. März 2008 geltenden Fassung (BGBl. I 2004 S. 3102) jedenfalls dann verwehrt, wenn der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher für die Widerrufsbelehrung kein Formular verwendet hat, das der Musterbelehrung der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der damaligen Fassung vollständig entspricht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 12206, BGHZ 172, 58 Rn. 12; Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 21908, NJW 2010, 989 zur Belehrung über das Rückgaberecht) b) Die vom Unternehmer verwendete Widerrufsbelehrung darf zwar gemäß § 14 Abs. 3 BGB-InfoV in Format und Schriftgröße von der Musterbelehrung abweichen, muss aber - auch bei Verwendung des Textes der Musterbelehrung - deutlich gestaltet sein (§ 355 Abs. 2 Satz 1 BGB) (Fernabsatzrecht) |
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10. 25.08.2010 - AG Köpenick, Az: 6 C 369/09 HTML [13 KB] - Aus der negativen Formulierung des § 13 BGB ergibt sich, dass das rechtsgeschäftliche Handeln einer natürlichen Person zunächst für ein Verbraucherhandeln spricht. Deshalb hat der Unternehmer konkrete Umstände darzulegen, die diese Vermutung widerlegen (hier: Ausübung des Widerrufsrechts) |
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52. 07.07.2010 - BGH, Az: VIII ZR 268/07 HTML [20 KB] - Unternehmer muss Hinsendekosten bei Widerruf des Verbrauchers erstatten |
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61. 20.05.2010 - OLG Hamm, Az: I-4 U 225/09 HTML [47 KB] - a) Gesetzliche Informationspflichten; Impressum; Widerrufsrecht müssen auch auf mobilen Endgeräten (hier: Apple iPhone; iPod Touch App) erteilt werden b) Rechtsmissbrauch verneint |
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58. 29.04.2010 - BGH, Az: I ZR 66/08 HTML [29 KB] - Amtlicher Leitsatz: Die dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen gemäß §§ 312c, 355 BGB zu erteilenden Informationen müssen nicht nur vom Unternehmer in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise abgegeben werden, sondern auch dem Verbraucher in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise zugehen. Dementsprechend reicht die Speicherung dieser Informationen auf der Website des Unternehmers ebenso wenig für das Anlaufen der Widerrufsfrist von zwei Wochen gemäß § 355 Abs. 1 Satz 2 BGB aus wie die Möglichkeit, diese Informationen nach Vertragsschluss bei eBay abzurufen (Holzhocker) |
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63. 27.04.2010, OLG Köln, Az: 6 W 43/10 HTML [17 KB] - Universeller Ausschluss des Widerrufsrechts für benutzte Kosmetika ist wettbewerbswidrig |
| 51. 15.04.2010 - EuGH, Az: C - 511/08 HTML [38 KB] - Lieferer muss Hinsendekosten bei Widerruf des Verbrauchers erstatten | |
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46. 30.03.2010 - OLG Hamm, Az: 4 U 212/09 HTML [29 KB] - a) Übernahme der Rücksendekosten in den Widerrufsfolgen (40-Euro-Vereinbarung) b) Entsiegelung Software in den Widerrufsfolgen |
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60. 08.03.2010 - OLG Koblenz, Az: 9 U 1283/09 HTML [12 KB] - Die Auferlegung der Rücksendekosten muss gesondert vertraglich vereinbart werden |
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62. 02.03.2010 - OLG Hamm, Az: 4 U 180/09 HTML [23 KB] - Die 40€-Vereinbarung i. S. d. § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB bedarf zur Wirksamkeit einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung außerhalb der Widerrufsbelehrung |
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48. 02.03.2010 - OLG Hamm, Az: 4 U 174/09 HTML [22 KB] - Übernahme der Rücksendekosten in den Widerrufsfolgen (40-Euro-Vereinbarung) nur mit vertraglicher Auferlegung dieser Kostentragung |
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50. 24.02.2010 - LG Gießen, Az: 1 S 202/09 HTML [19 KB] - a) Fehlerhafte Belehrung über den Fristbeginn beim Widerrufsrecht b) Rückzahlung Kaufpreis bei Widerruf |
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49. 17.02.2010 - OLG Hamburg, Az: 5 W 10/10 HTML [17 KB] - Übernahme der Rücksendekosten in den Widerrufsfolgen (40-Euro-Vereinbarung) nur mit vertraglicher Auferlegung dieser Kostentragung |
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56. 21.01.2010 - OLG Hamm, Az: 4 U 168/09 HTML [29 KB] - Unvollständige Info Fristbeginn Widerrufsrecht |
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47. 05.01.2010 - OLG Hamm, Az: 4 U 197/09 HTML [19 KB] - a) Zur Frage Einräumung Widerrufs- und Rückgaberecht nebeneinander b) Übernahme der Rücksendekosten in den Widerrufsfolgen (40-Euro-Vereinbarung) |
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43. 09.12.2009 - BGH, Az: VIII ZR 219/08 HTML [40 KB] - Zur Frage Belehrungspflichten im Fernabsatz (hier: Rückgabebelehrung; Beginn der Rückgabefrist) |
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45. 04.12.2009 - LG Frankfurt a. M., Az: 3-12 O 123/09 HTML [23 KB] - Zur Frage der Verlagerung der Rücksendekosten |
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44. 03.12.2009 - BGH, Az: III ZR 73/09 HTML [18 KB] - Erlöschen des Widerrufsrechts nach § 312 d Absatz 3 BGB (hier: Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Belehrung) |
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40. 25.11.2009 - BGH, Az: VIII ZR 318/08 HTML [22 KB] - Verbraucher hat bei Fernabsatzvertrag grundsätzlich Widerrufsrecht; auch bei sittenwidrigem Fernabsatzvertrag über ein Radarwarngerät |
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57. 17.11.2009 - OLG Hamm, Az: 4 U 148/09 HTML [42 KB] - Verstoß Widerrufsbelehrung; § 312 c Absatz 1 BGB i.V.m. § 1 Absatz 1 Nr. 10 BGB-InfoVO |
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31. 30.09.2009 - BGH, Az.: VIII ZR 7/09 HTML - Grundsatzentscheidung zur Verbrauchereigenschaft |
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39. 08.09.2009 - KG Berlin, Az: 5 W 105/09 HTML [17 KB] - Fehlerhafte Widerrufbelehrung ist kein Bagatellverstoß |
| 37. 03.09.2009 - EuGH, Az: C-489/07 HTML [33 KB] - Wertersatzpflicht beim Widerrufsrecht a) Die Bestimmungen des Art. 6 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz stehen einer nationalen Regelung entgegen, nach welcher der Verkäufer vom Verbraucher für die Nutzung (bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung) einer durch Vertragsabschluss im Fernabsatz gekauften Ware nach Ausübung des Widerrufsrechts generell Wertersatz für die Nutzung der Ware verlangen kann b) Wenn jedoch die Nutzung der Ware durch den Verbraucher nicht mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts, wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung vereinbar ist, ist ggf. doch Wertersatz durch den Verbraucher zu leisten; dies zu beurteilen ist Sache des nationalen Gerichts | |
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32. 02.07.2009 - OLG Hamm, Az: 4 U 43/09 HTML - a) Telefonnummer in Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig b) Bei mehreren Belehrungen muss sich der Verletzer die fehlerhafte zurechnen lassen |
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35. 17.06.2009 - AG Backnang, Az. 4 C 810/08 HTML [12 KB] - Höhe des zu leistenden Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme eines Elektrorasierers |
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30. 17.06.2009 - OLG Koblenz, Az: 9 U 120/09 HTML - Zur Frage der Wettbewerbswidrigkeit des Zusendens von Ware nach erfolgtem Widerruf |
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28. 16.06.2009 - OLG Hamm, Az. 4 U 51/09 HTML - Zur Frage der Erfüllung fernabsatzrechtlicher Informationspflichten bei mobilen Internetangeboten |
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29. 27.05.2009 - BVerfG, Az.: 1 BvR 512/09 HTML - Zur Frage der Verletzung rechtlichen Gehörs, wenn Gericht Widerruf ignoriert |
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38. 20.04.2009 - LG Bochum, Az: I-14 O 92/09 HTML [11 KB] - Unwirksame Klauseln innerhalb Widerrufsbelehrung auf der Internetplattform ebay; diverse weitere Verstöße |
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34. 26.03.2009 - LG Dortmund, Az: 16 O 46/09 HTML - 40-Euro-Vereinbarung (Kostentragungspflicht) muss außerhalb der Widerrufsbelehrung gesondert abbedungen werden |
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33. 25.03.2009 - LG Kiel, Az. 5 O 206/08 HTML - Zur Frage des vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts bei Mobilfunkverträgen |
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36. 16.03.2009 - LG Hamburg, Az: 407 O 48/09 PDF [166 KB] - Unwirksame Klauseln im Fernabsatz - 10 Tage Widerrufsfrist; keine Annahme unfreier Pakete; Portokosten bei Rücksendung werden Verbraucher auferlegt; fehlender Widerrufsadressat; Fristbeginn |
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18. 15.12.2008 - BverfG, Az: 1 BvR 69/08 HTML - Verfassungsbeschwerde - Fernabsatzrecht - Was ist das denn ? |
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25. 01.12.2008 - AG Wuppertal, Az 32 C 152/08 HTML [21 KB] - Ohne Kenntnis des Verbrauchers vom Widerrufsrecht kein Erlöschen des Widerrufsrechts gem. 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB |
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17. 07.10.2008 - LG Frankfurt a.M., Az. 2-18 O 242/08 HTML - Die Widerrufsfrist beginnt nicht vor Erteilung der Informationspflichten der §§ 312 c II, § 312 e BGB |
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20. 01.10.2008 - BGH, Az: VIII ZR 268/07 HTML - Hinsendekosten beim Widerrufsrecht; BGH legt Rechtsfrage EuGH zur Entscheidung vor |
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27. 17.09.2008 - LG Potsdam, Az. 2 O 345/08 HTML [9 KB] - Nachvertragliche Informationspflichten sind einzuhalten (hier: nachvertragliche Information über das Widerrufsrecht in Textform) |
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16. 26.08.2008 - OLG Hamm, Az: 4 W 85/08 HTML - Hinweis auf Wertersatzpflicht ist unverzichtbare Informationspflicht i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV |
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15. 20.08.2008 - AG Bielefeld, Az: 15 C 297/08 HTML - Zur Frage der Verwirkung eines Widerrufsrechts |
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23. 24.06.2008 - LG Berlin, Az: 16 O 894/07 HTML - a) Nach §§ 1 Abs. 2 S. 2 PAngV, 1 Abs. 1 Nr. 8 BGB-InfoV sind zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten der Höhe nach anzugeben; b) Die Verlinkung auf eine externe Grafikdatei genügt i. S. d. § 312c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV (Widerrufs- und Rückgaberecht) nicht |
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19. 19.03.2008 - AG Schopfheim, Az: 2 C 14/08 HTML - Bei Ausübung des Widerrufsrechtes ist es nicht erforderlich, das Wort "Widerruf" zu verwenden |
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26. 24.01.2008 - OLG Hamburg, Az: 3 W 7/08 HTML [25 KB] - Die Formulierung, dass unfrei zurückgesandte Ware nicht angenommen werde in der Widerrufsbelehrung oder deren Kontext ist wettbewerbswidrig |
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42. 04.01.2008 - LG Berlin, Az: 16 O 894/07 HTML [14 KB] - a) Widerrufsbelehrung per Grafikdatei b) Auslandsversandkosten |
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14. 14.12.2007 - LG Berlin, Az: 96 O 329/07 HTML - Unternehmer darf Widerrufsbelehrung nicht hinter dem Hyperlink "AGB" verstecken |
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13. 07.09.2007 - KG Berlin, Az: 5 W 266/07 HTML - Widerrufsbelehrung mit Telefonnummer wettbewerbswidrig |
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12. 05.09.2007 - OLG Karlsruhe, Az: 15 U 226/06 HTML - Bei Ausübung des Widerrufs bei einem Fernabsatzgeschäft hat der Verbraucher einen Anspruch auf Rückerstattung der verauslagten Hinsendekosten |
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11. 05.06.2007 - LG Berlin, Az.: 96 O 138/07 HTML - Trotz Musterbelehrung unlauteres Verhalten |
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24. 26.03.2007 - Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 3 W 58/07 HTML [4 KB] - Die Angabe einer 4-wöchigen statt 1-monatigen Widerrufsfrist ist wettbewerbswidrig und kein Bagatellfall |
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10. 15.03.2007 - OLG Hamm, Aktenzeichen: 4 W 1/07 HTML - Musterwiderrufsbelehrung ist nicht hinreichend klar und verständlich, sondern sogar irreführend i. S. d. § 5 UWG |
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41. 26.10.2006 - LG Dortmund, Az: 16 O 55/06 HTML [18 KB] - Tesafilmstreifen sind keine Versiegelung im Sinne von § 312 Abs. 2 S. 2 BGB |
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9. 23.08.2006 - LG Flensburg, Aktenzeichen: 6 O 107/06 HTML [28 KB] - Zur Frage der Textform bei Belehrung über Wertersatzpflicht |
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8. 02.08.2006 - LG Münster, Aktenzeichen: 24 O 96/06 HTML [16 KB] - Zur Frage einer wettbewerbswidrigen Widerrufsbelehrung mit amtlichem Muster |
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7. 13.06.2006 - OLG Brandenburg, Aktenzeichen: 6 U 121/05 HTML [30 KB] - Es ist keine klare und verständliche Information zum Widerrufsrecht, wenn zum Erreichen der Belehrung umfangreich gescrollt und ein doppelter Hyperlink angeklickt werden muss |
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6. 31.03.2006 - OLG Frankfurt a. M.: 6 U 3/06 PDF - [174 KB] Widerrufsbelehrung außerhalb der Verkaufsangebote „nur“ auf der mich-Seite bei ebay-Deutschland ist keine klare und verständliche Information i. S. d. § 312 c BGB |
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4. 12.12.2004 - OLG Hamm, Aktenzeichen: 11 U 102/04 HTML - Das Rückgaberecht im Fernabsatz darf an keine weiteren als die gesetzlichen Voraussetzungen, namentlich die fristgerechte Rückgabe der Sache geknüpft werden |
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22. 03.11.2004 - BGH, Az: VIII ZR 375/03 HTML - Verbraucher hat Widerrufsrecht bei Internet-Auktion - Amtlicher Leitsatz: Bei Kaufverträgen zwischen einem gewerblichen Anbieter und einem Verbraucher, die im Rahmen einer sog. Internet-Auktion durch Angebot und Annahme gemäß §§ 145 ff. BGB und nicht durch einen Zuschlag nach § 156 BGB zustande kommen, ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB ausgeschlossen |
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5. 08.10.2004 - LG Bielefeld, Aktenzeichen: 17 O 160/04 PDF [629 KB] / 08.10.2004 - LG Bielefeld, Aktenzeichen: 17 O 160/04 HTML - Auszug: Eine Widerrufsbelehrung nur auf der mich-Seite bei ebay ist keine ausreichende Information im Sinne des § 312 c Abs. 1 BGB, denn sie ist dort geradezu versteckt. Von einer Information kann man nur sprechen, wenn der zu Informierende zu der Nachricht geführt wird; es genügt nicht, wenn er sie bei der Suche nach anderen Dingen zufällig entdecken kann >>> bestätigt OLG Hamm, 14.04.2005, Aktenzeichen: 4 U 2 /05. |
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3. 17.06.2004 - OLG Frankfurt a. M., Az: 6 U 158/03 PDF [313 KB]
17.06.2004 - OLG Frankfurt a. M., Az: 6 U 158/03 HTML [15 KB] - Telefonnummer in Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig |
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2. 25.03.2004 - LG Arnsberg, Az: 8 O 33/04 HTML [10 KB] - Klauseln (...) a) Sollte Ihnen aber ein Artikel nicht passen oder Sie haben einen anderen Grund für eine Rückgabe, so werden wir unbenutzte oder originalverpackte Ware ohne lange Fragen innerhalb von 14 Tagen nach der Auslieferung zurücknehmen oder entweder umtauschen oder Ihnen den vollen Kaufpreis zurückerstatten. b) Schicken Sie uns einfach die originalverpackte Ware an folgende Adresse zurück c) Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir den Versand als Paket ( bis DM 500,-- Warenwert versichert). Bitte schicken Sie uns eventuelle Rückgaben nicht unfrei zurück, da wir in diesem Fall die Annahme verweigern müssen. Sollten wir einen Fehler bei der Lieferung gemacht haben, so schreiben wir Ihnen die durch die Rücksendung entstandenen Versandkosten selbstverständlich per Überweisung gut." (...) sind wettbewerbswidrig |
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54. 19.03.2003 - BGH, Az: VIII ZR 295/01 HTML [27 KB] - Amtlicher Leitsatz: a) Eine Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation, bei deren Vorliegen das Recht des Verbrauchers zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG, jetzt § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB), ist dann nicht gegeben, wenn die zu liefernde Ware auf Bestellung des Verbrauchers aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt wird, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können b) Die Darlegungs- und Beweislast für einen Ausschluß des Widerrufsrechts nach § 3 Abs. 2 FernAbsG (§ 312 d Abs. 4 BGB) liegt bei dem Unternehmer, der sich auf den Ausnahmetatbestand beruft (Fernabsatzvertrag) |
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53. 31.10.2002 - BGH, Az: I ZR 132/00 HTML [20 KB] - Amtlicher Leitsatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Widerrufsbelehrung deutlich gestaltet ist, ist allein auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem der Verbraucher von der Belehrung anläßlich ihrer Aushändigung und gegebenenfalls Unterzeichnung Kenntnis nehmen kann (Widerrufsbelehrung IV) |
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21. 19.04.2002 - AG Kehl, Az: 4 C 716/01 HTML [16 KB] - Widerrufsrecht bei Online-Auktionen möglich |
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1. 17.04.2001 - OLG Frankfurt a. M., Aktenzeichen: 6 W 37/01 HTML [11 KB] - Zu Pflichtangaben beim Fernabsatz |
Fernabsatzrecht (§§ 312 b ff., 355 ff. BGB)
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19. Beitrag: 16.04.2010 - Neues Fernabsatzrecht in Kraft ab dem 11.06.2010 (Widerrufsbelehrung muss zwingend geändert werden) |
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18. Beitrag: 03.04.2010 - AG Berlin: Wertersatz zugestanden (EuGH-Entsch. berücksichtigt) [33 KB] |
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17. Beitrag: 10.06.2009 - [7 KB] DIHK-Stellungnahme zum Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung |
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16. Beitrag: 17.04.2009 - LG Berlin: Widerrufsfrist bei amazon beträgt 2 Wochen |
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15. Beitrag: 20.03.2009 - BGH: Vorlagebeschluss an den EuGH zur Fernabsatzrichtlinie |
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14. Beitrag: 25.02.2009 - Wieder ziehen dunkle Wolken auf im Fernabsatz; EuGH droht Wertersatz grundsätzlich für Deutschland zu kippen ! |
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13. Beitrag: 31.01.2009 - Widerrufsrecht und die Rücksendekosten |
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12. Beitrag: 21.01.2009 - OLG Hamburg - Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei geöffneter Originalverpackung von Kontaktlinsen |
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11. Beitrag: 06.11.2008 - Ende 2009 Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht |
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10. Beitrag: 27.10.2008 - Keine Pflichtangabe im Fernabsatz über gesetzliche Gewährleistung |
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9. Beitrag: 08.07.2008 - Musterwiderrufsbelehrung mit Gesetzesrang geplant ! |
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8. Beitrag: 01.04.2008 - Neue Musterwiderrufsbelehrung seit dem 01.04.2008 ! |
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7. Beitrag: 07.03.2008 - Bundesregierung sieht keine Probleme bei der Musterwiderrufsbelehrung |
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6. Beitrag: 31.01.2008 - BGH zu Informationspflichten im Fernabsatz |
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5. Beitrag: 14.12.2006 - OLG Frankfurt a. M., Aktenzeichen: 6 U 129/06 - Ein Hyperlink auf die detaillierte Widerrufsbelehrung ist dann ausreichend, wenn die Bezeichnung dieses Hyperlinks klar und verständlich erkennen lässt, dass dahinter die detaillierte Widerrufsbelehrung abgerufen werden kann |
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4. Beitrag: 06.12.2007 - Dunkle Wolken ziehen auf für den Onlinehandel ! Geplante Musterwiderrufsbelehrung |
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3. Beitrag: 05.12.2006 - KG Berlin, Aktenzeichen: 5 W 295/06 - Musterwiderrufsbelehrung ist generell kein Freibrief ... auch nicht bei ebay-Deutschland ... |
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2. Beitrag: 20.07.2006 - BGH, Aktenzeichen: I ZR 228/03 - Sprechende Hyperlinks können zum Abruf der Informationen zum TDG und der BGB-InfoVO eingesetzt werden, wenn der Anbieter für Hyperlinks Bezeichnungen wählt, die verständlich sind und sich dem Nutzer ohne weiteres erschließen und der Nutzer somit vor Vertragsschluss eine informierte Entscheidung treffen kann (Anbieterkennzeichnung im Medium Internet) |
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1. Beitrag: 31.03.2006 - OLG Frankfurt a. M., Aktenzeichen: 6 U 3/06 - Widerrufsbelehrung außerhalb der Verkaufsangebote „nur“ auf der mich-Seite bei ebay-Deutschland ist keine klare und verständliche Information i. S. d. § 312 c BGB |
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